Die umfassende Beistandschaft
Eine umfassende Beistandschaft wird dann errichtet, wenn eine Person sich durch selbstschädigende Handlungen gefährdet und ihr
Schutz nicht anderweitig erbracht werden kann.
Bei einer umfassenden Beistandschaft entfällt die Handlungsfähigkeit der verbeiständeten Person von Gesetzes wegen. Der
Beistand vertritt die betroffene Person umfassend im Bereich der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs.