Die Begleitbeistandschaft
Dies ist die leichteste Form der Beistandschaften. Sie wird mit der
Zustimmung der betroffenen urteilsfähigen Person errichtet, wenn diese lediglich eine begleitende und beratende Unterstützung für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten benötigt. Der Beistand
kann selbst keine Handlungen für die betroffene Person vornehmen, er kann sie nicht vertreten.